Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Konditionen der twofold (Schweiz) AG am 1. Januar 2020

Mehrwertsteuer

Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen 7.7% Mehrwertsteuer.

Verrechnung von Mehrleistungen

Wir verrechnen unsere Leistungen nach effektivem Aufwand im Rahmen der offerierten Projektkosten. Projektänderungen ohne Einwirkung von Kundenentscheiden und mit Kostenfolge von mehr als 10% des angebotenen Honorarbetrages müssen dem Kunden frühzeitig angezeigt und offeriert werden.

Fremdkosten

Aufgelaufene Fremdkosten im Rahmen unserer Dienstleistung (Kuriere, Spesen etc.) werden offen ausgewiesen und weiterverrechnet. Alle Drittleistungen wie Bildrechte, Hosting, Maintenance, Übersetzung, Lektorat, Litho/Proofs, Druck-/Produktionskosten etc. sind nicht im Agenturhonorar enthalten. Diese Aufträge an Dritte werden nach
Abstimmung mit dem Kunden von der twofold (Schweiz) AG im Namen des Kunden
vergeben.

Reisespesen

Der Aufwand für Reisespesen und Reisezeit wird projektbasiert offeriert und
ausgewiesen.

Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart kann die twofold (Schweiz) ein Drittel des Gesamthonorars bei Auftragserteilung in Rechnung stellen. Die weiteren Abrechnungen erfolgen
periodisch. Für die Bezahlung der Rechnungen gilt eine Frist von 30 Tagen.

Verwendungsrecht

Mit der vollständigen Bezahlung sämtlicher von der twofold (Schweiz) AG in Rechnung gestellten Honorare und Kosten erwirbt sich der Auftraggeber die Verwendungsrechte an den entstandenen Arbeiten im Rahmen der definierten Zusammenarbeit. Die Vereinbarung beinhaltet über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus das zeitlich uneingeschränkte internationale Verwendungsrecht. Eine Übertragung der Verwendungsrechte auf Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der twofold (Schweiz) AG möglich. Das
Urheberrecht bleibt in jedem Falle bei der twofold (Schweiz) AG (Bundesgesetz über
das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, URG).

Referenzverwendung

Ohne eine ausdrücklich anders vereinbarte Regelung steht es der twofold (Schweiz) AG zu, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit entstandenen Arbeiten als Referenz für
eigene Zwecke (Eigenwerbung) zu verwenden.

Schlussbemerkungen

Die Anwendung dieser Bestimmungen gilt für alle gegenwärtig und künftig erbrachten Leistungen der twofold (Schweiz) AG.